(B2B – Industrie / CNC / Maschinenbau)
VPD GmbH
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14
BGB).
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
Sämtliche technischen Angaben, Zeichnungen und Spezifikationen stellen keine Garantie dar.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit seiner Vorgaben.
Eine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Produkte im konkreten Einsatzfall wird nicht
übernommen, sofern die konkrete Verwendung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung durch eigene Tests sicherzustellen.
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
Die Zahlung ist innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn sich Kostenfaktoren wie Material-, Energie- oder
Lohnkosten nach Vertragsschluss wesentlich ändern.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Fertigungsbedingte Abweichungen in Menge und Qualität im Rahmen branchenüblicher Toleranzen
sind zulässig.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten einzulagern.
Die Lagerkosten betragen mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht
(Abnahmefiktion).
Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten vollständig abzunehmen, andernfalls sind wir zur
Berechnung berechtigt.
Die Lieferung erfolgt EXW gemäß Incoterms® 2020.
Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung.
(1) Grundsatz
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende
Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
(2) Verarbeitung und Umbildung (§ 950 BGB)
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
(3) Verbindung und Vermischung
Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen beweglichen Sachen erwerben wir Miteigentum
entsprechend dem Wertverhältnis. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt.
(4) Forderungsabtretung
Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware –
unabhängig davon, ob diese unverarbeitet oder verarbeitet ist – in voller Höhe an uns ab. Dies gilt
auch für Nebenrechte und Sicherheiten.
Wird die Ware zusammen mit anderen Waren veräußert, gilt die Abtretung nur in Höhe des
Rechnungswertes unserer Ware.
(5) Einbaufälle
Wird die Vorbehaltsware in Grundstücke, Anlagen oder Bauwerke eingebaut, tritt der Kunde bereits
jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
(6) Einziehungsermächtigung
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Ermächtigung erlischt automatisch bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Antrag auf
Insolvenz.
(7) Offenlegung
Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber den Drittschuldnern jederzeit offenzulegen. Der Kunde
ist verpflichtet, uns auf Verlangen die erforderlichen Informationen (Debitorenlisten, Rechnungen,
Verträge) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Im Falle des Verzugs oder der Insolvenz hat der Kunde die Drittschuldner unverzüglich über die
Abtretung zu informieren.
(8) Herausgabe
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugang zu den Waren zu
gewähren und diese herauszugeben.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.
(9) Verfügungsbeschränkung
Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen
Dritter (z. B. Pfändung) hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.
(10) Insolvenz
Im Falle eines Insolvenzantrags sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auszusondern. Der Kunde hat
uns unverzüglich über das Insolvenzverfahren zu informieren und uns Zugriff auf alle relevanten
Unterlagen zu gewähren.
(11) Freigabeklausel
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir
verpflichtet, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, ausgenommen Vorsatz, Arglist sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Mängel aufgrund von Kundenvorgaben sind ausgeschlossen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Dies gilt insbesondere für Schäden aus Produktionsausfällen, entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechungen.
Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung ist begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf EUR 5.000.000 pro Schadensfall.
Alle Unterlagen und Informationen, insbesondere technische Unterlagen, Zeichnungen, CAD-Daten und Kalkulationen, sind vertraulich zu behandeln.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller exportrechtlichen Vorschriften.
Ereignisse höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffknappheit sowie vergleichbare Ereignisse.
Bei Verzögerungen von mehr als 3 Monaten sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden sind wir zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für Regelungslücken.